Betriebsausflug Gesetze & rechtliche Bedingungen für Organisation & Durchführung

Bei der Organisation und Durchführung eines Betriebsausfluges sind ein paar rechtliche Dinge zu beachten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Auch wenn der Spaß und das Teambuilding bei einem Betriebsausflug im Vordergrund stehen, so sollte man rechtliche Aspekte bei der Planung auf keinen Fall außer Acht lassen. An einem Betriebsausflug müssen nicht alle Mitarbeiter zwangsläufig teilnehmen, es ist ihnen also freigestellt ob sie bei Betriebsausflug mitmachen wollen oder lieber arbeiten bzw. einen Tag Urlaub nehmen. In den meisten Fällen ist es jedoch aus Teambuilding und Motivationssicht besser, alle Mitarbeiter zu einer Teilnahme am Betriebsausflug zu bewegen.





Als Chef oder Teamleiter muss man also ein paar Spielregeln beachten um nicht in steuerliche Fallen zu tappen, die man später bereuen könnte. Wenn man die folgenden Punkte jedoch beachtet, steht einem erfolgreichen Betriebsausflug zur Steigerung der Motivation und Vermeidung von Mobbing nichts mehr im Wege.

Versicherung bei einem Betriebsausflug

Sollte es während eines eines Betriebsausfluges zu einem Unfall kommen, so wird dies genauso wie ein Unfall im Betrieb behandelt. Dies gilt auch für die Anreise und Abreise zu dem Teambuilding Event. Selbst der Genuss von Alkohol, der bei vielen Betriebsausflügen elementarer Bestandteil zu sein scheint, führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Regelungen der Arbeitszeit während Betriebsausflug

Die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an einem Betriebsausflug wird normalerweise als ganz normale Arbeitszeit gezählt. Ausnahmen bilden manche Behörden, die einen Betriebsausflug als Urlaubstag werten - was aber die absolute Ausnahme ist. Nimmt aber ein Mitarbeiter Urlaub und fällt der Betriebsausflug genau in diese Zeit, so zählt der Betriebsausflug als Urlaubstag. Selbiges gilt auch, wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt beim Betriebsausflug fehlt. Letztendlich sollte man aber mit solchen Maßnahmen recht kulant umgehen, da Sanktionen dieser Art oft negative Emotionen und Demotivation beim jeweiligen Mitarbeiter hervorrufen können - also genau da Gegenteil von dem, was mein mit einem Betriebsausflug erreichen will.

Maximale Höhe der Aufwendung für den Betriebsausflug

Auch die Höhe der Aufwendungen eines Betriebsausfluges sollten gerade mit Blick auf das Finanzamt beachtet werden. Was nicht in Ordnung geht, ist, dass man jeden Monat einen Betriebsausflug mit seinen Mitarbeitern organisiert. Spätestens dann hat der Chef ein Problem die Aufwendungen z.B. als Bewirtungskosten gewinnmindernd geltend zu machen. Als Faustregel sollte auch je Mitarbeiter nicht mehr als 100 EUR für den Betriebsausflug oder die Weihnachtsfeier als Aufwendungen einkalkuliert werden, damit man keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt. Das zusätzliche Einladen von Ehepartnern oder Events im Ausland werden ebenfalls sehr argwöhnisch von der Finanzverwaltung betrachtet, da dann von einem überwiegend privaten Interesse ausgegangen wird, was zur Folge hat, dass gar keine Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Zum Glück kann man inzwischen auch mit einem moderaten Budget einige nette Betriebsausflug Ideen in die Tat umsetzen. Dazu gehören z.B. ein Betriebsausflug in den Hochseilgarten, Kartfahren oder Bagger selber fahren. Ihre Belegschaft wird auch bei schmalem Budget positiv von solchen außergewöhnlichen Ideen begeistert sein.


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Zusammenfassung

Lesen Sie nach, was Sie bei der Organisation und Durchführung von einem Betriebsausflug in Sachen Gesetze und rechtliche Bedingungen beachten müssen. Versicherung, Aufwendungen und Arbeitszeit.

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